Sparkasse

Geschäftsgebiete der Sparkassen und Sparkassenverbände in Deutschland (Mai 2023)

Sparkassen sind Kreditinstitute im Sinne des § 1 KWG, deren Leitgedanke nach § 6 Sparkassengesetz darin besteht, in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie unterstützen damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen, fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend.[1]

Sparkassen gehören heute zu den Universalbanken, weil sie alle nichtkreditären Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen mit allen Kundengruppen, auch außerhalb des Geschäftsbereichs, betreiben dürfen.

  1. Dr Norbert Dautzenberg: Definition: Sparkassen. Abgerufen am 24. Januar 2024.

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